1. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens in Düsseldorf & NRW
Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 600,- bis 750,- €), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Die Bagatellschadengrenze liegt nach geltender Rechtsprechung bei 767,- €.