Häufige Fragen KFZ-Schadensgutachten und Sachverständige in Düsseldorf und NRW
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die Fragen, die unsere Kundinnen und Kunden rund um Kfz-Gutachten in Düsseldorf und NRW am häufigsten stellen: Kosten, Termin, Ablauf, Wertminderung und Nutzungsausfall. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie uns einfach an.
Was ist ein KFZ-Schadensgutachten?
Ein KFZ-Schadensgutachten ist ein technischer Bericht über den Schaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Es ist die Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung.
Wann brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?
Immer dann, wenn der Schaden über einer Bagatellgrenze von rund 750 € liegt, wenn die Versicherung kürzt oder wenn Wertminderung im Spiel ist. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Bei Kasko, Eigen- oder Teilschuld sollte die Kostenfrage vorab geklärt werden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei eiligen Fällen sind auch Express-Termine möglich. Wir kommen zum Fahrzeug, zum Beispiel an den Unfallort, in die Werkstatt, an den Wohnort oder zum Firmensitz.
Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Bei Express-Aufträgen geht es deutlich schneller.
Was bringe ich zum Termin mit?
Fahrzeugschein, Kennzeichen und aktueller Kilometerstand. Falls vorhanden, helfen auch Unfallbericht, Polizei-Aktenzeichen, Fotos vom Unfallort, Versicherungsdaten und Belege für Tuning, Sonderausstattung oder Reparaturhistorie.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Versicherungen kürzen gelegentlich einzelne Positionen oder schicken eigene Prüfberichte. Mit unserem Gutachten haben Sie eine neutrale, technische Grundlage, mit der Sie oder Ihr Anwalt argumentieren können.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht immer, aber bei Streit oder größeren Schäden meist sinnvoll. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Auf Wunsch vermitteln wir einen erfahrenen Verkehrsanwalt aus Düsseldorf.
Was ist mit Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Während der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wir ermitteln Fahrzeugklasse und Ausfalldauer und nehmen beides ins Gutachten auf.
Begutachten Sie auch Oldtimer?
Ja. Bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen kommt es besonders auf den Marktwert, die Originalität und die Restaurierungshistorie an. Wir bewerten entsprechend.
Wird Ihr Gutachten von allen Versicherungen anerkannt?
Ja. Als unabhängige Kfz-Sachverständige erstellen wir Gutachten, die von allen großen Versicherern in Deutschland akzeptiert werden.
Kann ich Einspruch gegen ein bestehendes Gutachten erheben?
Ja. Sind Sie mit einem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden, können wir eine unabhängige Zweitmeinung erstellen. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für Einspruch oder gerichtliche Auseinandersetzung.
Frage nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten in der Regel am gleichen Werktag.