Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen Auch wenn die Versicherung schon einen hat
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die Versicherung schon einen Prüfdienst geschickt hat. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Nur bei Bagatellschäden unter rund 750 € reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.